Versicherung & Kosten, einfach gemacht
Habe ich die richtige Versicherung, und übernimmt sie meine Behandlung? Sehr wahrscheinlich ja. Hier ist eine unkomplizierte Anleitung, um das zu klären.
Wer bezahlt was
Wir halten die Abrechnung einfach und verwenden die branchenüblichen Tarife für Schulmedizin und Komplementärtherapie. Werfen Sie einen Blick in die Übersicht für einen schnellen Überblick und melden Sie sich jederzeit bei Fragen.
Medizinische Leistungen
Alle medizinischen Leistungen werden über die Grundversicherung übernommen und abgerechnet. Das bedeutet, dass alle Schweizer Grundversicherungen die Leistungen von Dr. Pfefferkorn anerkennen. Je nach Versicherungsmodell kann eine Überweisung erforderlich sein.
Komplementärtherapie
Die Komplementärtherapie wird über die Zusatzversicherung übernommen und abgerechnet. Nadia Banna ist von EMR und ASCA anerkannt, den Schweizer Registern für Erfahrungs- und Komplementärmedizin, sowie direkt von den Versicherern EGK und Visana. Damit sind praktisch alle Schweizer Zusatzversicherungen abgedeckt, welche die Alexander-Technik erstatten. Bitte klären Sie die Kostenübernahme dennoch vor Ihrem ersten Termin mit Ihrer Versicherung ab: Die genauen Bedingungen hängen von Ihrer individuellen Police ab, und was Ihre Versicherung nicht übernimmt, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
Selbstzahler
Sie können die Behandlung auch selbst bezahlen, zum Beispiel wenn Sie nicht in der Schweiz wohnhaft sind oder keine Zusatzversicherung haben. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine reguläre Rechnung, die Sie direkt begleichen.
Noch Fragen?
Haben Sie Fragen zu Einzelheiten des Versicherungsschutzes? Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder fragen Sie uns persönlich.
Branchenübliche Tarife
Wir möchten Ihnen eine einzigartige Behandlung bieten, die perfekt zu Ihren Bedürfnissen passt. Unser Ansatz ist kreativ und umfassend, die Abrechnung halten wir jedoch mit Standardtarifen einfach.
Medizinische Tarife
Die Leistungen von Dr. Pfefferkorn werden nach den Standardtarifen abgerechnet, die durch das KVG (Krankenversicherungsgesetz) in der Schweiz festgelegt sind.
Üblicher Tarif der Komplementärtherapie
Weitere Tarife, die wir verwenden können
Tarif 1250 gilt für komplementärtherapeutische Termine, die weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt oder nicht wahrgenommen werden. Für medizinische Termine, die nicht abgesagt und nicht wahrgenommen werden, verrechnen wir eine Pauschale von CHF 100. Einzelheiten finden Sie in unseren AGB.